Juristische Fortbildungsreihe
§ 15 FAO – Fachanwalt bleiben
(1) Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus.
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(3) Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
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Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie weitere Praktikerinnen und Praktiker, die sich gemäß § 15 FAO fortbilden möchten.
Sicherheitshinweise zu COVID-19
Ihre Sicherheit während unserer Veranstaltungen ist uns ein wichtiges Anliegen. Bitte lesen Sie sich vor Veranstaltungsbeginn unser Hygienekonzept durch, in welchem wir über Verhaltensregeln für unsere Teilnehmenden sowie Hinweise und Hygienemaßnahmen vor Ort informieren. Bei Rückfragen wenden Sie sich jederzeit gerne an uns!
Das Wesentliche in Kürze | |
Nächste TermineArbeitsrecht: Baurecht: Familienrecht: Insolvenz- und Sanierungssteuerrecht: Medizinrecht:
VeranstaltungsortCampus-Akademie für Weiterbildung | Links |
Konditionen und GebührenTeilnahmeentgelt: € 195 Bei vollständiger Teilnahme erhalten Sie die Teilnahmebestätigung | KontaktKatrin Anton |